Praxis Britta Badenberg
Fachärztin für Innere- und Allgemeinmedizin fachgebundene Psychotherapie

 

Das eRezept 

zum 01. Januar 2024 sind wir gesetzlich verpflichtet bei Kassenpatienten auf das neue eRezept umzustellen. Die Umstellung beutet, dass Sie nicht mehr das vom Arzt unterschriebene rosa Formular bekommen, sondern auf Wunsch einen ausgedruckten QR-Code. Das eRezept kann aber auch direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke abgerufen werden. Ein Ausstellen und Abholen  des QR Ausdrucks in der Praxis ist somit nicht zwangsweise erforderlich. 
In Zukunft soll es noch die Möglichkeit geben, das eRezept direkt auf Ihr Smartphone zu bekommen entweder per APP oder SMS. Dieses Möglichkeit unterstützen wir vorerst nicht.
Für die Erstellung der Rezepte benötigen wir 2 Tage Vorlauf, da die Rezepte nun zentral digital erfasst, signiert und übermittelt werden müssen. Ein Warten auf ein Rezept ist somit leider nicht mehr möglich.
Desweiteren können wir nur noch Rezepte ausstellen, wenn uns Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) persönlich 1 mal im Quartal vorgelegt worden ist.


 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Internet unter:

 

 




 
 
 
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