Praxis Britta Badenberg
Fachärztin für Innere- und Allgemeinmedizin fachgebundene Psychotherapie

Was sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

 als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alle notwendigen ärztlichen Leistungen. Dies gilt für alle akuten und chronischen Erkrankungen in Bezug auf die jeweils nötigen Untersuchungen. Da die Mittel in der GKV knapper werden und rationalisiert sind, werden die möglichen Leistungen mehr und mehr beschränkt.


Die medizinischen Leistungen müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (SGB V, §12, „Wirtschaftlichkeitsgebot“).


 

An diese Vorgaben sind die Vertragsärzte streng gebunden. Nur Leistungen , die dazu dienen bei Verdacht eine Erkrankung zu erkennen , zu heilen , zu lindern oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden und wirtschaftlich sind, dürfen von uns zu Lasten der GKV erbracht bzw. verordnet werden.Dies hat zur Folge, dass nicht alle als sinnvoll angesehenen Leistungen und medizinische Wunschleistungen über ihre gesetzliche Krankenkasse in Anspruch genommen werden können. Sie werden von ihrer gesetzliche Kasse nicht getragen.

Da der medizinische Fortschritt ständig voranschreitet, möchten wir Ihnen auch weiterhin medizinisch sinnvolle Zusatzleistungen in gewohnter Kompetenz als individuelle Gesundheitsleistungen anbieten. Bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) handelt es sich um Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen gehören, dennoch von Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder auf Wunsch des Patienten, ärztlich vertretbar sind. So ist z.B. die vom Gesetzgeber empfohlene dreijährige Gesundheitsuntersuchung nur mit einem Basisprogramm an Untersuchungen (körperliche Untersuchung, Beratung, Urintest und Glucose- sowie Cholesterinbestimmung) ausgestattet. Es verbleibt jetzt die Möglichkeit dieses kleine Programm alle 3 Jahre durchzuführen oder eine Erweiterung um weitere Untersuchungen (Labor, Ultraschall, EKG, etc.) durchzuführen. Dies muss dann jedoch vom Patienten selbst bezahlt werden, außer es liegen krankhafte Veränderungen vor, die abgeklärt oder kontrolliert werden müssen. In diesem Falle bezahlt selbstverständlich die gesetzliche Krankenkasse. Vor der Erbringung einer Igel-Leistung ist der Arzt verpflichtet einen schriftlichen Vertrag mit dem Patienten zu schließen (Bundesmantelvertrag Ärzte BMV –Ä, §2).
Die Abrechnung erfolgt privat auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Im Folgenden werden die von uns angebotenen individuellen Gesundheitsleistungen aufgezählt, über die wir sie gerne auch individuell beraten.

 

 
 
 
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